Psychotherapie
"Die einzige Kostante im Universum ist die Veränderung" (Heraklit)
Auf dem Weg von der Kindheit zum Erwachsenenalter durchläuft der Mensch viele prägnante Entwicklungsphasen. Dies fordert von allen Beteiligten immer wieder auf´s Neue große Anpassungsleistungen. Dass hier auch Schwierigkeiten entstehen ist nichts Ungewöhnliches. Führen diese jedoch zu einem Leidensdruck, der die Lebensqualität des Heranwachsenden und/oder seines Umfeldes stark beeinträchtigt, ist es sinnvoll sich Unterstützung zu holen.
Babys und Kleinkinder
mögliche Behandlungsgründe:
Schrei- Schlaf oder Fütterprobleme
Verhaltensauffälligkeiten oder Interaktionsprobleme
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
mögliche Behandlungsgründe:
Ängste
Zwänge
Depressionen
Aufmerksamkeitsprobleme, Hyperaktivität (ADS, ADHS)
soziale Verhaltensauffälligkeiten und Probleme
Reaktionen auf schwere Belastungen
Psychosomatische Beschwerden
Schlafstörungen
Tics
Ausscheidungsstörungen (Einnässen, Einkoten)
Essstörungen
Autismus-Spektrum-Störung
Mutismus
sonstige Probleme und Krisen
Elterngespräche und Bezugspersonenstunden
Kinder und Jugendliche sind immer Teil einer Familie oder eines sozialen Bezugssystems.
Die Arbeit mit den Familien und Bezugspersonen ist daher ein wesentlicher Teil in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Ablauf und Kosten
Ablauf der wichtigsten Schritte:
Um zu klären, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, wird ein Erstgespräch vereinbart. Darauf können dann zwei bis fünf Probesitzungen folgen. Diese dienen dem Kennenlernen. Zudem erfolgt zu Beginn in der Regel eine ausführliche Diagnostik und die Ergebnisse werden mit Ihnen besprochen. Im Anschluss wird bei Bedarf die Psychotherapie nach Antragsbewilligung begonnen. Zunächst Kurzzeittherapie (bis zu 24 Stunden), später kann diese in eine Langzeittherapie umgewandelt werden (bis zu 80 Stunden).
Dauer der Sitzung:
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Elterngespräche:
Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger ist die Arbeit mit den Eltern und Bezugspersonen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, welcher Umfang sinnvoll ist.
Häufigkeit:
Termine finden in der Regel einmal in der Woche statt.
Kostenübernahme:
Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Privatversicherte/Beihilfe:
Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) monatlich in Rechnung gestellt. Bitte sprechen sie vorab mit ihrer Versicherung, um die Kostenübernahme zu klären.
Selbstzahler:
Sie können die Kosten der Therapie selbstverständlich auch selbst übernehmen. Es werden dann keine personenbezogenen Daten an die Krankenversicherung übermittelt. Die Gebühren richten sich hier ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
"Alle Zeit,
die nicht mit dem Herzen wahrgenommen wird,
ist verlorene Zeit."
(Michael Ende)